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   VGH Bayern, 11.02.2020 - 6 ZB 19.2351   

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VGH Bayern, 11.02.2020 - 6 ZB 19.2351 (https://dejure.org/2020,4167)
VGH Bayern, Entscheidung vom 11.02.2020 - 6 ZB 19.2351 (https://dejure.org/2020,4167)
VGH Bayern, Entscheidung vom 11. Februar 2020 - 6 ZB 19.2351 (https://dejure.org/2020,4167)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1
    Bildung des Gesamturteils bei Auseinanderfallen von Statusamt und wahrgenommenem Dienstposten

  • rewis.io

    Bildung des Gesamturteils bei Auseinanderfallen von Statusamt und wahrgenommenem Dienstposten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1
    Bundesbeamtenrecht; Deutsche Telekom AG; Dienstliche Beurteilung; Einzelbewertungen in individuell erstelltem Fließtext; Anforderungen an die Begründung des Gesamturteils; Verwendung von Textbausteinen; Auseinanderfallen von Statusamt und Arbeitsposten; Vergleichsgruppe; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (22)

  • VGH Bayern, 26.08.2019 - 6 CE 19.1409

    Konkurrentenstreit um eine Beförderungsstelle

    Auszug aus VGH Bayern, 11.02.2020 - 6 ZB 19.2351
    Es ist unter Verweis auf seinen Beschluss vom 2. Juli 2019 (Az.: Au 2 E 18.2057) und die nachfolgende Beschwerdeentscheidung des Senats vom 26. August 2019 (Az.: 6 CE 19.1409), die in einem vom Kläger geführten Konkurrentenstreitverfahren ergangen waren, zu dem Ergebnis gelangt, dass die streitige Beurteilung rechtmäßig sei, da sie weder gegen formelles Recht verstoße noch materiell-rechtliche Beurteilungsfehler feststellbar seien.

    Der Senat hält uneingeschränkt an seiner im Beschluss vom 26. August 2019 - 6 CE 19.1409 - (Rn. 8 ff.) ausführlich begründeten Auffassung fest, dass die - gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbare - streitige dienstliche Beurteilung vom 10./11. September 2018 den rechtlichen Anforderungen genügt und dass insbesondere das Gesamturteil auch im Hinblick auf die Besonderheiten des Beurteilungssystems bei der Telekom ausreichend begründet worden ist.

  • VGH Bayern, 23.04.2019 - 6 ZB 19.151

    Kein Anspruch auf erneute dienstliche Beurteilung bei Angestelltem als

    Auszug aus VGH Bayern, 11.02.2020 - 6 ZB 19.2351
    Eine ausreichende Plausibilisierung der abschließenden Gesamtnote kann auch durch eine bei einer Vielzahl dienstlicher Beurteilungen verwendete Formulierung mit gleichem Wortlaut (Textbaustein) gegeben sein (vgl. BayVGH, B.v. 23.4.2019 - 6 ZB 19.151 - juris Rn. 11), solange unter Berücksichtigung der konkreten Beurteilung noch ausreichend zum Ausdruck gebracht wird, dass das Gesamturteil in Anwendung eines einheitlichen Beurteilungsmaßstabs innerhalb der Vergleichsgruppe der Beamtinnen und Beamten im selben Statusamt wie der zu Beurteilende gebildet wurde.
  • BVerwG, 25.10.2011 - 2 VR 4.11

    Beförderungsdienstposten; Leistungsgrundsatz; Bewerberauswahl; Aussagekraft

    Auszug aus VGH Bayern, 11.02.2020 - 6 ZB 19.2351
    Das abschließende Gesamturteil ist durch eine Würdigung, Gewichtung und Abwägung der einzelnen bestenauswahlbezogenen Gesichtspunkte zu bilden (BVerwG, B.v. 25.10.2011 - 2 VR 4.11 - juris Rn. 15 m.w.N.).
  • BVerfG, 26.03.2007 - 1 BvR 2228/02

    Staatliches Spielbankenmonopol in Bayern

    Auszug aus VGH Bayern, 11.02.2020 - 6 ZB 19.2351
    Solche Zweifel wären begründet, wenn vom Rechtsmittelführer ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt würde (vgl. BVerfG, B.v. 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 - NVwZ 2000, 1163/1164; B.v. 23.3.2007 - 1 BvR 2228/02 - BayVBl 2007, 624).
  • VGH Bayern, 04.11.2003 - 12 ZB 03.2223

    Grundsicherung, Darlegungserfordernisse an die Zulassungsgründe der "ernstlichen

    Auszug aus VGH Bayern, 11.02.2020 - 6 ZB 19.2351
    Unabhängig davon, dass der Kläger nicht darlegt, dass die Ermittlung der entsprechenden genauen Zahlen für die Entscheidung des vorliegenden Falles erheblich wäre (vgl. zu diesem Darlegungserfordernis: HessVGH, B.v. 17 12.2013 - 9 A 1540/12.Z - juris Rn. 34 m.w.N.; BayVGH, B.v. 4.11.2003 - 12 ZB 03.2223 - juris Rn. 3 m.w.N.), wird mit dem Zulassungsvorbringen auch nicht plausibel dargelegt, dass dem Rechtsstreit ein besonders unübersichtlicher oder schwierig zu ermittelnder Sachverhalt zugrunde liegt.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.07.2017 - 1 B 126/17

    Beförderung eines Beamten i.R.d. Stellenbesetzung; Beurteilung des Beamten durch

    Auszug aus VGH Bayern, 11.02.2020 - 6 ZB 19.2351
    Bedeutsam ist insoweit namentlich, ob und inwieweit von den Beurteilungsbeiträgen der unmittelbaren Vorgesetzten abgewichen wird bzw. in welchem Umfang der Betroffene etwa höherwertig eingesetzt ist bzw. war, wobei im Quervergleich ebenfalls zu berücksichtigen ist, wie sich der in Rede stehende höherwertige Einsatz zum Grad der höherwertigen Tätigkeit anderer im selben Statusamt zu Beurteilender verhält (vgl. OVG NW, B.v. 14.7.2017 - 1 B 126/17 - juris Rn. 14).
  • VGH Bayern, 20.04.2016 - 6 CE 16.331

    Konkurrentenstreit um Beförderungsdienstposten

    Auszug aus VGH Bayern, 11.02.2020 - 6 ZB 19.2351
    Denn es besteht der allgemeine Erfahrungssatz, dass mit einem höheren Statusamt die Wahrnehmung höherwertiger Aufgaben verbunden ist, die im allgemeinen gegenüber einem niedrigeren Statusamt gesteigerte Anforderungen beinhalten und mit einem größeren Maß an Verantwortung verbunden sind (vgl. BVerfG, B.v. 16.12.2015 - 2 BvR 1958/13 - ZBR 2016, 128 Rn. 59; BVerwG, B.v. 20.6.2013 - 2 VR 1.13 - BVerwGE 147, 20 Rn. 52; BayVGH, B.v. 20.4.2016 - 6 CE 16.331 - juris Rn. 14; B.v. 12.11.2015 - 6 CE 15.2031 - juris Rn. 16).
  • VGH Bayern, 04.09.2017 - 6 ZB 17.1325

    Keine Verlängerung der Dienstzeit eines Soldaten bei mangelnder charakterlicher

    Auszug aus VGH Bayern, 11.02.2020 - 6 ZB 19.2351
    Die Rüge unzureichender Sachaufklärung ist kein Mittel, um insbesondere das Unterlassen der Stellung von Beweisanträgen in der mündlichen Verhandlung zu kompensieren (vgl. BVerwG, B.v. 16.4.2012 - 4 B 29.11 - juris Rn. 5; BayVGH, B.v. 4.9.2017 - 6 ZB 17.1325 - juris Rn. 6).
  • BVerwG, 26.09.2012 - 2 A 2.10

    Dienstliche Beurteilung; Beurteilungsbeitrag; Zweitbeurteilung; Abweichung;

    Auszug aus VGH Bayern, 11.02.2020 - 6 ZB 19.2351
    Es ist allgemein anerkannt, dass die dienstliche Beurteilung neben der objektiven individuellen Bewertung der Leistungen des Beamten dem Vergleich des jeweiligen Beamten mit den anderen Beamten seiner Besoldungsgruppe und Laufbahn dient (vgl. BVerwG, U.v. 26.9.2012 - 2 A 2.10 - juris Rn.9; BVerwG, U.v. 2.3.2000 - 2 C 7.99 - juris).
  • BVerwG, 07.03.2017 - 2 B 25.16

    Dienstliche Beurteilung; hinreichende Größe einer Vergleichsgruppe

    Auszug aus VGH Bayern, 11.02.2020 - 6 ZB 19.2351
    Diesen Anforderungen wird die Bildung einer Vergleichsgruppe mit Beamten derselben Laufbahn und desselben Statusamtes in besonderem Maße gerecht (BVerwG, U.v. 24.11.2005 - 2 C 34.04 - juris Rn. 15; B.v. 7.3.2017 - 2 B 25.16 - juris Rn. 9).
  • BVerwG, 16.04.2012 - 4 B 29.11

    Darlegungslast der Gemeinde für Unwirksamkeit einer früheren Fassung eines

  • BVerwG, 20.06.2013 - 2 VR 1.13

    Anforderungsprofil; Aufgabenbereich; Auswahlverfahren; Beförderungsdienstposten;

  • BVerfG, 16.12.2015 - 2 BvR 1958/13

    Ein Dienstposten kann mehreren Besoldungsgruppen zugeordnet werden, wenn hierfür

  • VGH Hessen, 17.12.2013 - 9 A 1540/12

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung von Windenergieanlagen und Artenschutz

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

  • VG Augsburg, 02.07.2019 - Au 2 E 18.2057

    Einstweiliger Rechtsschutz wegen Nichtberücksichtigung bei einer

  • BVerwG, 15.08.2017 - 1 B 120.17

    Unterschiede bei der tatsächlichen Bewertung identischer Tatsachengrundlagen;

  • BVerwG, 02.03.2017 - 2 C 21.16

    Dienstliche Beurteilung kann auch von nur einem Beurteiler erstellt werden, wenn

  • BVerwG, 02.03.2000 - 2 C 7.99

    Dienstliche Beurteilung, Richtlinien über -; -, von der Richtlinie abweichende

  • BVerwG, 24.11.2005 - 2 C 34.04

    Dienstliche Beurteilung; während des Beurteilungszeitraums in Kraft getretene

  • BVerwG, 17.09.2015 - 2 C 27.14

    Dienstliche Beurteilung; Regelbeurteilung; Beurteilungsrichtlinie;

  • VGH Bayern, 12.11.2015 - 6 CE 15.2031

    Konkurrentenstreit, Deutsche Telekom, Beförderungsamt, Leistungsgrundsatz,

  • VGH Bayern, 20.08.2020 - 6 B 18.2657

    Vergleichbarkeit dienstlicher Beurteilungen bei unterschiedlichen Statusämtern

    Bedeutsam ist insbesondere, ob und inwieweit von den Beurteilungsbeiträgen der unmittelbaren Vorgesetzten abgewichen wird und in welchem Umfang der Betroffene etwa höherwertig eingesetzt ist oder war (vgl. BayVGH, B.v. 11.2.2020 - 6 ZB 19.2351 - juris Rn. 14; OVG NW, B.v. 14.7.2017 - 1 B 126/17 - juris Rn. 14).

    Diesen Anforderungen wird die Bildung einer Vergleichsgruppe mit Beamten derselben Laufbahn und desselben Statusamtes in besonderem Maße gerecht (BVerwG, U.v. 24.11.2005 - 2 C 34.04 - juris Rn. 15; B.v. 7.3.2017 - 2 B 25.16 - juris Rn. 9; BayVGH, B.v. 11.2.2020 - 6 ZB 19.2351 - Rn. 17).

  • VG München, 25.05.2020 - M 21a E 19.5650

    Anforderungen an dienstliche Beurteilungen im beamtenrechtlichen

    Diesen Anforderungen wird die Bildung einer Vergleichsgruppe mit Beamten derselben Laufbahn und desselben Statusamtes in besonderem Maße gerecht (BayVGH, B.v. 11.2.2020 - 6 ZB 19.2351 - juris Rn. 17).

    Fallen - wie bei einer Vielzahl der bei der Deutschen Telekom AG beschäftigten Beamten - Statusamt und tatsächlich wahrgenommener Dienst- oder Arbeitsposten auseinander, muss der Beurteiler diesen Umstand bei der Bildung des Gesamturteils gesondert berücksichtigen, wenn er dafür auf die allein am Arbeitsposten ausgerichtete Stellungnahme der unmittelbaren Führungskraft zurückgreift (BayVGH, B.v. 11.2.2020 - 6 ZB 19.2351 - juris Rn. 17).

  • VG Würzburg, 06.12.2021 - W 1 E 21.1482

    Konkurrentenstreitverfahren, Deutsche Telekom AG, Begründung des Gesamturteils,

    Eine ausreichende Plausibilisierung der abschließenden Gesamtnote kann auch durch eine bei einer Vielzahl dienstlicher Beurteilungen verwendete Formulierung mit gleichem Wortlaut (Textbaustein) gegeben sein (vgl. BayVGH, B.v. 23.4.2019 - 6 ZB 19.151 - juris Rn. 11), solange unter Berücksichtigung der konkreten Beurteilung noch ausreichend zum Ausdruck gebracht wird, dass das Gesamturteil in Anwendung eines einheitlichen Beurteilungsmaßstabs innerhalb der Vergleichsgruppe der Beamtinnen und Beamten im selben Statusamt wie der zu Beurteilende gebildet wurde (vgl. zum Ganzen: BayVGH, B.v. 11.2.2020 - 6 ZB 19.2351 - juris).

    Es kommt nach alledem in der gegebenen Begründung klar zum Ausdruck, dass das Gesamturteil in Anwendung eines einheitlichen Beurteilungsmaßstabes innerhalb der Vergleichsgruppe der Beamtinnen und Beamten im selben Statusamt wie der Antragsteller gebildet wurde (vgl. BayVGH, B.v. 11.2.2020 - 6 ZB 19.2351 - juris).

  • VG Würzburg, 05.05.2020 - W 1 E 20.491

    Konkurrentenstreitverfahren (Untersagung einer Besetzung)

    Es ist geboten zu erläutern, wie sich eine höherwertige Tätigkeit eines Beamten bei der Bildung der Gesamtnote ausgewirkt hat, um die Notenfindung, also den gedanklichen Weg des Dienstherrn zu der vergebenen Note, für den Beamten und ggf. das Gericht nachvollzieh- und überprüfbar zu machen (vgl. BayVGH, B.v. 11.2.2020 - 6 ZB 19.2351; B.v. 26.8.2019 - 6 CE 19.1409; OVG NRW, B.v. 14.4.2020 - 1 B 709/19; B.v. 26.4.2018 - OVG 10 S 43.17; B.v. 28.8.2017 - 1 B 261/17 - jeweils bei juris).
  • VGH Bayern, 05.02.2024 - 6 ZB 23.1831

    Bundesbeamtenrecht, D. T. AG, Dienstliche Beurteilung, Anforderungen an die

    Eine ausreichende Plausibilisierung der abschließenden Gesamtnote kann auch durch eine bei einer Vielzahl dienstlicher Beurteilungen verwendete Formulierung mit gleichem Wortlaut (Textbaustein) gegeben sein (vgl. BayVGH, B.v. 23.4.2019 - 6 ZB 19.151 - juris Rn. 11), solange unter Berücksichtigung der konkreten Beurteilung noch ausreichend zum Ausdruck gebracht wird, dass das Gesamturteil in Anwendung eines einheitlichen Beurteilungsmaßstabs innerhalb der Vergleichsgruppe der Beamtinnen und Beamten im selben Statusamt wie der zu Beurteilende gebildet wurde (BayVGH, B.v. 11.2.2020 - 6 ZB 19.2351 - juris Rn. 14).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.06.2020 - 4 S 7.20

    Zur Notwendigkeit einer gesonderten Begründung, wenn das Gesamturteil einer

    Hierdurch wird vielmehr die Anwendung eines einheitlichen Beurteilungsmaßstabs deutlich (vgl. VGH München, Beschlüsse vom 23. April 2019 - 6 ZB 19.151 - juris Rn. 11 und vom 11. Februar 2020 - 6 ZB 19.2351 - juris Rn. 14).
  • VG Neustadt, 08.02.2023 - 1 L 1049/22

    Beförderung eines Telekom-Beamten; Beurteilungssystem der Telekom;

    Eine ausreichende Plausibilisierung der abschließenden Gesamtnote kann auch durch eine bei einer Vielzahl dienstlicher Beurteilungen verwendete Formulierung mit gleichem Wortlaut (Textbaustein) gegeben sein (vgl. BayVGH, Beschluss vom 23. April 2019 - 6 ZB 19.151 -, juris Rn. 11), solange unter Berücksichtigung der konkreten Beurteilung noch ausreichend zum Ausdruck gebracht wird, dass das Gesamturteil in Anwendung eines einheitlichen Beurteilungsmaßstabs innerhalb der Vergleichsgruppe der Beamtinnen und Beamten im selben Statusamt wie der zu Beurteilende gebildet wurde (vgl. zum Ganzen: BayVGH, Beschluss vom 11. Februar 2020 - 6 ZB 19.2351 -, juris).
  • VG Ansbach, 25.01.2022 - AN 16 E 21.01997

    Beurteilungsbeitrag und Gesamturteil

    Eine ausreichende Plausibilisierung der abschließenden Gesamtnote kann auch durch eine bei einer Vielzahl dienstlicher Beurteilungen verwendete Formulierung mit gleichem Wortlaut (Textbaustein) gegeben sein (vgl. BayVGH, B.v. 23.4.2019 - 6 ZB 19.151 - juris Rn. 11), solange unter Berücksichtigung der konkreten Beurteilung noch ausreichend zum Ausdruck gebracht wird, dass das Gesamturteil in Anwendung eines einheitlichen Beurteilungsmaßstabes innerhalb der Vergleichsgruppe der Beamtinnen und Beamten im selben Statusamt wie der zu Beurteilende gebildet wurde (vgl. BayVGH, B.v. 11.2.2020 - 6 ZB 19.2351 - juris).
  • VGH Bayern, 18.07.2023 - 6 CE 23.904

    Erfolgloses Konkurrentenstreitverfahren

    Diesen Anforderungen wird die Bildung einer Vergleichsgruppe mit Beamten derselben Laufbahn und desselben Statusamtes, wie sie hier gebildet worden ist, in besonderem Maße gerecht (BVerwG, U.v. 24.11.2005 - 2 C 34.04 - juris Rn. 15; B.v. 7.3.2017 - 2 B 25.16 - juris Rn. 9; BayVGH, B.v. 11.2.2020 - 6 ZB 19.2351 - Rn. 17).
  • VG Bremen, 16.05.2022 - 6 V 2322/21

    Recht der Bundesbeamten - Beförderungsrunde 2021/2022; Lebensalter; sehr gut +;

    unter Berücksichtigung der konkreten Beurteilung noch ausreichend zum Ausdruck gebracht wird, dass das Gesamturteil in Anwendung eines einheitlichen Beurteilungsmaßstabs innerhalb der Vergleichsgruppe der Beamtinnen und Beamten im selben Statusamt wie der zu Beurteilende gebildet wurde (vgl. zum Ganzen: BayVGH, Beschl. v. 11.2.2020 - 6 ZB 19.2351 - juris).
  • VGH Bayern, 21.02.2023 - 6 CE 22.2587

    Beförderungsrunde 2022/2023 (Beförderungsamt A 9 vz+Z) bei der Telekom

  • VGH Bayern, 11.05.2022 - 6 CE 22.449

    Prüfungsumfang des Beschwerdegerichts

  • VG Ansbach, 25.01.2022 - AN 16 E 21.01991

    Bewerbungsverfahrensanspruch, Konkurrenteneilverfahren, Beförderung, Heranziehung

  • VG Ansbach, 25.01.2022 - AN 16 E 21.01990

    Bewerbungsverfahrensanspruch, Konkurrenteneilverfahren, Beförderung,

  • VGH Bayern, 25.05.2020 - 6 CE 20.699

    Konkurrentenstreitverfahren um Beförderungsstellen bei der Deutschen Telekom AG

  • VG Schleswig, 07.12.2021 - 12 B 43/21

    Untersagung der Besetzung eines Dienstpostens im Wege des vorläufigen

  • VG München, 21.06.2022 - M 5 K 19.6059

    Kein Anspruch eines technischen Polizeivollzugsbeamten auf

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